Neue Corona-Regeln seit 28. Oktober 2021

  03.11.2021    WLV BLV BW-Leichtathletik
Seit 28. Oktober gilt in Baden-Württemberg eine aktualisierte Corona-Verordnung. Außerdem ist am „Warnstufe“ in Kraft getreten. Was das für Änderungen mit sich bringt, wird in der folgenden Übersicht erklärt:

Die Corona-Verordnung (CoronaVO) des Landes Baden-Württemberg in der ab 28. Oktober 2021 gültigen Fassung beinhaltet zur Sportausübung folgende Regelungen:

„Der Betrieb von (…) Sportstätten (...) ist (...)

  • in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist,
  • in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; im Freien ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet,
  • in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nicht gestattet ist.“

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung (siehe Bild Nr. 2):

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist der Zutritt zu (u.a. Sport-) Einrichtungen oder Angeboten im Rahmen der verfügbaren und zulässigen Kapazitäten stets gestattet, sofern sie asymptomatisch sind.
  • weitere Personengruppen (siehe folgende Links)

>> Corona-Regeln ab 28. Oktober „Auf einen Blick“
>> Zur aktuellen ausführlichen Landesverordnung für alle Details

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